Die Commercial License deckt HumHub in der Professional und Enterprise Edition ab und gilt, solange dein Abonnement aktiv ist. Für den eigenbetriebenen Open-Source-Einsatz gilt stattdessen die AGPLv3.
Der nachstehende Text ist die ursprüngliche Lizenzurkunde von 2015, die wir weiterhin jeder kommerziellen Auslieferung beilegen. Sie wurde für ein damaliges Einmal-Kauf-Modell verfasst, das wir heute nicht mehr anbieten — dieselben Konditionen werden dir nun über dein aktives Professional- oder Enterprise-Abonnement eingeräumt.
Copyright © 2015 HumHub GmbH & Co. KG — https://www.humhub.com/
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand dieser Lizenz ist die Nutzung des Social-Network-Kits „HumHub" unter den hier festgelegten Bedingungen. Jede weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.
§ 2 Urheberrechtlicher Schutz
Alle Rechte an der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle darin enthaltenen Bilder, Fotografien, Animationen, Video-, Audio- und Textinhalte), alle begleitenden gedruckten Materialien sowie alle Kopien der Software sind Eigentum des Lizenzgebers und urheberrechtlich geschützt.
§ 3 Nutzungsumfang
- Der Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer die Software zur ausschließlichen Nutzung nach dieser Lizenzvereinbarung. Der Lizenznehmer erhält das Recht zur Nutzung der Software, das Eigentum an allen Kopien der Software verbleibt jedoch beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Installation, die Nutzung sowie alle Ergebnisse aus der Nutzung der Software.
- Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Software für eine einzelne Installation pro erworbener Lizenz, entweder für sich selbst oder für einen Kunden. Eine Ausnahme bilden zusätzliche, nicht öffentliche Kopien, die ausschließlich für Backup- oder Testumgebungen zur Projektentwicklung, Wartung und Administration genutzt werden.
- Der Lizenznehmer erhält das Recht, die Software nach seinen Bedürfnissen anzupassen und zu verändern. Der Lizenznehmer darf die Software mit anderer Software verbinden und daraus eine abgeleitete Arbeit erstellen. Die resultierende Software unterliegt jedoch den Bedingungen dieser Lizenz. Erweiterungen sind hiervon ausgenommen (§ 4).
- Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Software (ob verändert oder nicht) zu unterlizenzieren, abzutreten oder an Dritte zu kopieren.
- Obwohl der Lizenznehmer seine Kopie der Software ändern und unerwünschte Komponenten daraus entfernen darf, ist es untersagt, einzelne Komponenten zu extrahieren und eigenständig zu nutzen.
- Diese Lizenz gilt für unbestimmte Zeit, bis sie beendet wird. Diese Lizenz endet sofort und ohne weitere Mitteilung, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Lizenz verstößt. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien der Software zu deinstallieren.
§ 4 Veröffentlichung von Erweiterungen
Erweiterungen sind von der Beschränkung der Weitergabe der Software ausgenommen. Erweiterungen sind eigenständige Programmbestandteile, die die Funktionalität der Software ergänzen oder ihr Erscheinungsbild verändern.
Dem Lizenznehmer wird mit dieser Lizenz das Recht eingeräumt, alle selbst entwickelten Erweiterungen unter einer beliebigen Lizenz (einschließlich kommerzieller Lizenzen) weiterzugeben, sofern diese den folgenden Bedingungen entsprechen:
- Bei der Erweiterung durch ein Modul:
Ein Modul ist eine in sich geschlossene Einheit aus Models, Views, Controllern und gegebenenfalls weiteren Komponenten. Es wird in die Software integriert und dient dazu, die Funktion der Software zu erweitern, ohne dass die Core-Dateien verändert werden müssen.
Module liegen im Verzeichnis
WebRoot/protected/modules/ der Software-Installation, jeweils unter einem eindeutigen Modulnamen. Ein Modul muss eine Modul-Klasse enthalten, die von CWebModule abgeleitet ist.
- Bei der Erweiterung durch ein Theme:
Über ein Theme kann der Nutzer das gesamte Erscheinungsbild der Software verändern.
Jedes Theme wird in der Software durch ein Verzeichnis abgebildet, das die View-, Layout- und weiteren relevanten Ressourcendateien enthält, etwa Bilder, CSS- und JavaScript-Dateien. Der Theme-Name entspricht dem Verzeichnisnamen und befindet sich unterhalb von
WebRoot/themes.
Der Lizenzgeber haftet in keiner Weise für Erweiterungen, die unter dieser Lizenz erstellt und weitergegeben werden.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Lizenznehmer hat angemessene Maßnahmen zu treffen, falls die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert. Der Lizenznehmer wird die Software vor dem produktiven Einsatz gründlich auf ihre Tauglichkeit für den vorgesehenen Zweck testen.
- Der Lizenznehmer hat angemessene Maßnahmen zum Schutz der Software, insbesondere des Quellcodes, vor unbefugtem Zugriff Dritter zu treffen.
§ 6 Übertragung des Nutzungsrechts
Der Lizenznehmer darf die Software (ob verändert oder nicht) im Zusammenhang mit der erworbenen Lizenz einschließlich aller Rechte an der Software an einen Dritten übertragen, sofern Folgendes beachtet wird:
- Der bisherige Lizenznehmer hat den Lizenzgeber schriftlich über die Übertragung zu informieren.
- Der Lizenzgeber muss einen schriftlichen Nachweis darüber erhalten, dass der neue Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz akzeptiert hat.
- Der bisherige Lizenznehmer ist verpflichtet, die Nutzung der Software und aller Kopien der Software (einschließlich Backup- oder Testinstallationen) einzustellen und sie unverzüglich zu entfernen bzw. zu deinstallieren.
Die Schenkung, Vermietung, Leasing oder Verleih der Software an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
§ 7 Änderungen und Updates
- Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren.
- Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer neue Updates, Erweiterungen oder Verbesserungen der Software und/oder neue Versionen der Software entweder kostenlos oder gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Alle neuen Funktionen, die dem Lizenznehmer bereitgestellt werden, unterliegen ebenfalls den Bedingungen dieser Lizenz.
§ 8 Haftung
- Aufgrund des aktuellen Stands der Technik kann das Auftreten von Programmfehlern in der Software nicht vollständig ausgeschlossen werden. Gegenstand dieser Lizenz ist daher eine Software, die nach der Programmbeschreibung grundsätzlich nutzbar ist.
- Aus den unter Ziffer 1 genannten Gründen übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung dafür, dass die Software frei von Fehlern ist. Insbesondere garantiert der Lizenzgeber nicht, dass die Software die Anforderungen und Zwecke des Lizenznehmers erfüllt oder mit anderen vom Lizenznehmer ausgewählten Programmen kompatibel ist. Der Lizenznehmer ist für die richtige Auswahl und die Folgen der Nutzung der Software sowie für die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse verantwortlich. Ist die Software im Sinne von Ziffer 1 grundsätzlich nicht nutzbar, hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Lizenzgeber hat dasselbe Recht, wenn die Herstellung einer nutzbaren Software im Sinne von Ziffer 1 nicht mit zumutbarem Aufwand und Kosten möglich ist.
- Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung dieser Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu nutzen, entstehen (einschließlich unbeschränkt Schäden für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder Daten oder sonstige finanzielle Verluste), selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Dies gilt nicht, wenn die Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend ist.
- Da die Software durch die Verwendung von Erweiterungen in hohem Maße anpassbar ist, beinhalten Abbildungen in Demonstrations- oder Testprogrammen sowie in Produkt- und Projektbeschreibungen keine Beschaffenheitsgarantie, sofern sie nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz durch ein zuständiges Gericht für unwirksam oder undurchsetzbar erklärt werden, gilt diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang, und die übrigen Bestimmungen dieser Lizenz bleiben in vollem Umfang in Kraft.
Alle vorherigen Vorschläge, Vereinbarungen, Zusicherungen oder Klarstellungen zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber werden ausdrücklich unwirksam und durch diese Lizenz ersetzt.