HumHub - Commercial Lizenz


ACHTUNG: LESEN SIE SICH DIESES DOKUMENT SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE HUMHUB COMMCERCIAL LIZENZ BENUTZEN. Jede natürliche oder juristische Person (im Folgenden: Lizenznehmer genannt) welche HumHub (im Folgenden: Software genannt), ein Produkt der HumHub GmbH & Co. KG (im Folgenden: Lizenzgeber genannt), unter dieser Lizenz nutzt, erklärt sich an die nachfolgend genannten Bestimmungen gebunden.


§ 1 Gegenstand
Gegenstand dieser Lizenz ist die Nutzung des Social Network Kits "HumHub" unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.


§ 2 Urheberrechtschutz
Alle Rechte an der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle enthaltenen Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio und Texte), alle gedruckten Begleitmaterialien und jede Kopie der Software sind Eigentum des Lizenzgebers und Urheberrechtlich geschützt.


§ 3 Nutzungsumfang

  1. Die Software wird dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber nur für die Verwendung im Rahmen dieser Lizenzvereinbahrung zur Verfügung gestellt. Der Lizenznehmer erhält das Recht zur Nutzung der Software, aber der Lizenzgeber behält das Eigentum an allen Kopien der Software selbst. Der Lizenznehmer übernimmt die alleinige Verantwortung für die Installation, Verwendung und allen Ergebnissen aus der Nutzung der Software.

  2. Der Lizenznehmer bekommt das Recht auf eine unbefristete, nicht-exklusive, weltweite Nutzung der Software, für eine einzelne Installation pro erworbene Lizenz, für sich selbst oder für einen Kunden eingeräumt. Eine Ausnahme besteht, bei der Verwendung von weiteren nicht-öffentlichen Kopien ausschließlich für Backups oder Testumgebungen im Sinne der Projektentwicklung, -pflege und -administration.

  3. Der Lizenznehmer erhält das Recht, die Software nach seinen Bedürfnissen anzupassen und zu ändern. Er kann sie mit anderer Software verbinden und eine abgeleitete Arbeit daraus machen. Die daraus resultierende Software unterliegt jedoch den Bedingungen dieser Lizenz. Ausgenommen sind Erweiterungen (§ 4).

  4. Dem Lizenznehmer ist es untersagt die Software weiter zu lizenzieren, abzutreten oder Kopien der Software (manipuliert oder nicht) an andere weiterzugeben.

  5. Obwohl der Lizenznehmer seine Kopie der Software ändern darf und es ihm damit freisteht unerwünschte Komponenten der Software zu löschen, ist es ihm untersagt, einzelne Komponenten zu extrahieren und auf Stand-Alone-Basis zu nutzen.

  6. Diese Lizenz gilt unbefristet bis zu ihrer Beendigung. Diese Lizenz wird unverzüglich und ohne Vorankündigung ungültig, sobald der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Lizenz verstößt. In diesem Fall ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet die Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien der Software zu deinstallieren.

§ 4 Veröffentlichung von Erweiterungen
Eine Ausnahme bei den Beschränkungen in der Weitergabe der Software bilden Erweiterungen. Erweiterungen sind eigenständige Programmteile welche die Funktionsweise oder das Erscheinungsbild der Software ergänzen oder verändern.

Der Lizenznehmer erhält mit dieser Lizenz das Recht, alle selbst entwickelten Erweiterungen unter einer beliebigen Lizenz weiterzugeben (auch kommerziell), sofern sie folgenden Auflagen unterliegen:

  1. Es handelt sich bei der Erweiterung um ein Modul:
    Ein Modul ist eine in sich geschlossene Einheit, die aus Models, Views, Controllern und evtl. weiteren Komponenten besteht. Es wird in die Software eingebettet und dient dem Zweck, die Funktion der Software zu erweitern ohne die Core Dateien ändern zu müssen.

    Module befinden mit einer eindeutigen Modul-ID als Namen im Verzeichnis WebVerzeichnis/protected/modules/ der Software-Installation. Ein Modul muss eine Modulklasse beinhalten, die von CWebModule abgeleitet wurde.

  2. Es handelt sich bei der Erweiterung um ein Theme:
    Durch ein Theme kann der User das komplette Erscheinungsbild / Aussehen der Software ändern.

    Jedes Theme wird in der Software von einem Verzeichnis dargestellt, das View-, Layout- und andere relevante Ressourcedateien, wie Bilder, CSS- und Javascript-Dateien enthält. Der Name eines Themes entspricht dem Verzeichnisnamen und befindet sich unterhalb von WebVerzeichnis/themes.

Der Lizenzgeber haftet in keinster Art und Weise für Erweiterungen, welche unter dieser Lizenz erstellt und weitergegeben werden.


§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Lizenznehmer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird die Software gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt.

  2. Der Lizenznehmer trifft angemessene Maßnahmen, um die Software, insbesondere den Quellcode vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.


§ 6 Übertragung des Nutzungsrechtes
Der Lizenznehmer darf die Software (manipuliert oder nicht) in Verbindung mit der erworbenen Lizenz und allen Rechte dieser, auf eine andere Partei unter Berücksichtigung der folgenden Punkte übertragen:

  1. Der bisherige Lizenznehmer muss dem Lizenzgeber schriftlich über die Übertragung informieren.

  2. Dem Lizenzgeber muss schriftlich belegt werden, dass der neue Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz akzeptiert hat.

  3. Der bisherige Lizenznehmer ist verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien der Software (einschließlich Sicherungs- oder Testinstallationen) unverzüglich zu entfernen / zu deinstallieren.

Verschenken, Vermieten, Verleasen und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.


§ 7 Änderungen und Aktualisierungen

  1. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.

  2. Der Lizenzgeber kann, dem Lizenznehmer neue Updates, Erweiterungen oder Verbesserungen an der Software und / oder neue Versionen der Software kostenlos oder gegen Aufpreis zur Verfügung stellen. Alle Neuerungen, welche dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt werden, sind ebenfalls unter den Bedingungen dieser Lizenz geregelt.


§ 8 Haftung

  1. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Gegenstand dieser Lizenz ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

  2. Aus den vorstehend unter Punkt 1) genannten Gründen übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von dem Lizenznehmer ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Ist die Software im Sinne von Punkt 1) grundsätzlich unbrauchbar, so hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat der Lizenzgeber, wenn die Herstellung von, im Sinne von Punkt 1), brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.

  3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellem Verlust) auch wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dies gilt nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

  4. Da die Software mithilfe von Erweiterungen sehr weitreichend anpassbar ist, stellen Darstellungen in Vorführ oder Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet, keine Beschaffenheitsgarantien dar.


§ 9 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz von einem zuständigen Gericht in irgendeiner Weise für ungültig oder nicht durchsetzbar nach dem anwendbaren Recht sein, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt werden, und die übrigen Bestimmungen dieser Lizenz wird in vollem Umfang in Kraft bleiben.

Alle früheren Vorschläge, Vereinbarungen, Zusicherungen oder Abklärungen zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber werden durch diese Lizenz ausdrücklich aufgehoben und ersetzt.

Revision date: 19 January 2015