ACHTUNG: LESEN SIE SICH DIESES DOKUMENT SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE HUMHUB COMMCERCIAL LIZENZ BENUTZEN.
Jede natürliche oder juristische Person (im Folgenden: Lizenznehmer genannt) welche HumHub (im Folgenden:
Software genannt), ein Produkt der HumHub GmbH & Co. KG (im Folgenden: Lizenzgeber genannt), unter dieser
Lizenz nutzt, erklärt sich an die nachfolgend genannten Bestimmungen gebunden.
§ 1 Gegenstand
Gegenstand dieser Lizenz ist die Nutzung des Social Network Kits "HumHub" unter den hierin angegebenen
Nutzungsbedingungen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.
§ 2 Urheberrechtschutz
Alle Rechte an der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle enthaltenen Bilder, Fotografien,
Animationen, Video, Audio und Texte), alle gedruckten Begleitmaterialien und jede Kopie der Software sind
Eigentum des Lizenzgebers und Urheberrechtlich geschützt.
§ 3 Nutzungsumfang
- Die Software wird dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber nur für die Verwendung im Rahmen dieser
Lizenzvereinbahrung zur Verfügung gestellt. Der Lizenznehmer erhält das Recht zur Nutzung der Software,
aber
der Lizenzgeber behält das Eigentum an allen Kopien der Software selbst. Der Lizenznehmer übernimmt die
alleinige Verantwortung für die Installation, Verwendung und allen Ergebnissen aus der Nutzung der
Software.
- Der Lizenznehmer bekommt das Recht auf eine unbefristete, nicht-exklusive, weltweite Nutzung der
Software, für eine einzelne Installation pro erworbene Lizenz, für sich selbst oder für einen Kunden
eingeräumt. Eine Ausnahme besteht, bei der Verwendung von weiteren nicht-öffentlichen Kopien
ausschließlich
für Backups oder Testumgebungen im Sinne der Projektentwicklung, -pflege und -administration.
- Der Lizenznehmer erhält das Recht, die Software nach seinen Bedürfnissen anzupassen und zu ändern. Er
kann sie mit anderer Software verbinden und eine abgeleitete Arbeit daraus machen. Die daraus
resultierende
Software unterliegt jedoch den Bedingungen dieser Lizenz. Ausgenommen sind Erweiterungen (§ 4).
- Dem Lizenznehmer ist es untersagt die Software weiter zu lizenzieren, abzutreten oder Kopien der
Software
(manipuliert oder nicht) an andere weiterzugeben.
- Obwohl der Lizenznehmer seine Kopie der Software ändern darf und es ihm damit freisteht unerwünschte
Komponenten der Software zu löschen, ist es ihm untersagt, einzelne Komponenten zu extrahieren und auf
Stand-Alone-Basis zu nutzen.
- Diese Lizenz gilt unbefristet bis zu ihrer Beendigung. Diese Lizenz wird unverzüglich und ohne
Vorankündigung ungültig, sobald der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Lizenz verstößt. In diesem
Fall ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet die Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien der
Software zu deinstallieren.
§ 4 Veröffentlichung von Erweiterungen
Eine Ausnahme bei den Beschränkungen in der Weitergabe der Software bilden Erweiterungen. Erweiterungen sind
eigenständige Programmteile welche die Funktionsweise oder das Erscheinungsbild der Software ergänzen oder
verändern.
Der Lizenznehmer erhält mit dieser Lizenz das Recht, alle selbst entwickelten Erweiterungen unter einer
beliebigen Lizenz weiterzugeben (auch kommerziell), sofern sie folgenden Auflagen unterliegen:
- Es handelt sich bei der Erweiterung um ein Modul:
Ein Modul ist eine in sich geschlossene Einheit, die aus Models, Views, Controllern und evtl. weiteren
Komponenten besteht. Es wird in die Software eingebettet und dient dem Zweck, die Funktion der Software
zu erweitern ohne die Core Dateien ändern zu müssen.
Module befinden mit einer eindeutigen
Modul-ID als Namen im Verzeichnis WebVerzeichnis/protected/modules/ der
Software-Installation. Ein Modul muss eine Modulklasse beinhalten, die von CWebModule
abgeleitet wurde.
- Es handelt sich bei der Erweiterung um ein Theme:
Durch ein Theme kann der User das komplette Erscheinungsbild / Aussehen der Software ändern.
Jedes
Theme wird in der Software von einem Verzeichnis dargestellt, das View-, Layout- und andere relevante
Ressourcedateien, wie Bilder, CSS- und Javascript-Dateien enthält. Der Name eines Themes entspricht dem
Verzeichnisnamen und befindet sich unterhalb von WebVerzeichnis/themes.
Der Lizenzgeber haftet in keinster Art und Weise für Erweiterungen, welche unter dieser Lizenz erstellt und
weitergegeben werden.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Lizenznehmer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise
nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird die Software gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm
beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt.
- Der Lizenznehmer trifft angemessene Maßnahmen, um die Software, insbesondere den Quellcode vor dem
unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.
§ 6 Übertragung des Nutzungsrechtes
Der Lizenznehmer darf die Software (manipuliert oder nicht) in Verbindung mit der erworbenen Lizenz und
allen Rechte dieser, auf eine andere Partei unter Berücksichtigung der folgenden Punkte übertragen:
- Der bisherige Lizenznehmer muss dem Lizenzgeber schriftlich über die Übertragung informieren.
- Dem Lizenzgeber muss schriftlich belegt werden, dass der neue Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz
akzeptiert hat.
- Der bisherige Lizenznehmer ist verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien der
Software (einschließlich Sicherungs- oder Testinstallationen) unverzüglich zu entfernen / zu
deinstallieren.
Verschenken, Vermieten, Verleasen und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.
§ 7 Änderungen und Aktualisierungen
- Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
- Der Lizenzgeber kann, dem Lizenznehmer neue Updates, Erweiterungen oder Verbesserungen an der Software
und / oder neue Versionen der Software kostenlos oder gegen Aufpreis zur Verfügung stellen. Alle
Neuerungen, welche dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt werden, sind ebenfalls unter den Bedingungen
dieser Lizenz geregelt.
§ 8 Haftung
- Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht
völlig ausgeschlossen werden. Gegenstand dieser Lizenz ist daher nur eine Software, die im Sinne der
Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
- Aus den vorstehend unter Punkt 1) genannten Gründen übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für die
Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung dafür, dass die
Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von dem Lizenznehmer
ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der
Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer.
Ist die Software im Sinne von Punkt 1) grundsätzlich unbrauchbar, so hat der Lizenznehmer das Recht, den
Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat der Lizenzgeber, wenn die Herstellung von, im Sinne
von Punkt 1), brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
- Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der
Unfähigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus
entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder
aus anderem finanziellem Verlust) auch wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit eines solchen Schadens
unterrichtet worden ist. Dies gilt nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend
gehaftet wird.
- Da die Software mithilfe von Erweiterungen sehr weitreichend anpassbar ist, stellen Darstellungen in
Vorführ oder Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen, sofern nicht ausdrücklich als solche
bezeichnet, keine Beschaffenheitsgarantien dar.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz von einem zuständigen Gericht in irgendeiner Weise für ungültig oder
nicht durchsetzbar nach dem anwendbaren Recht sein, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang
durchgesetzt werden, und die übrigen Bestimmungen dieser Lizenz wird in vollem Umfang in Kraft bleiben.
Alle früheren Vorschläge, Vereinbarungen, Zusicherungen oder Abklärungen zwischen Lizenznehmer und
Lizenzgeber werden durch diese Lizenz ausdrücklich aufgehoben und ersetzt.
Revision date: 19 January 2015